Entscheidungen zu § artikel1zu15 AngG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2001/12/20 8ObA146/01f

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Entscheidung | OGH | 20.12.2001

TE OGH 2000/6/20 9ObA152/00v

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Entscheidung | OGH | 20.06.2000

TE OGH 1986/7/15 14Ob108/86

Begründung: Der Kläger war vom 1.September 1979 bis 30.Juni 1982 als Vertriebsbereichsleiter, vom 1.Juli 1982 bis 22.Oktober 1984 als Firmenberater und vom 23.Oktober 1984 bis 16.Jänner 1985 als Versicherungsberater der beklagten Partei angestellt. Mit Schreiben vom 18.Oktober 1984 wurde er wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten, die in der Folge auch zu seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Vergehens des versuchten schweren Betruges führten (Urteil des Kreisgerichtes Ried im Inn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.07.1986

RS OGH 1986/5/27 14Ob81/86 (14Ob82/86), 8ObA27/12x

Norm: ABGB §1158 VAngG §31GAngG §31HGHAngG §15SchSpG §41
Rechtssatz: Die sondergesetzlichen Regelungen der § 31 AngG, § 31 GAngG, § 15 HGHAngG sind nicht analogiefähig; der Rücktritt vom Dienstvertrag ist nur nach den allgemeinen Grundsätzen über den Vertragsrücktritt zulässig, wenn der Dienstnehmer den Dienst nicht antritt oder der Dienstgeber ihn in den Dienst nicht aufnimmt. Dies hat zur Folge, daß der Zurücktretende zur Setzung einer Nachfr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1986

TE OGH 1986/5/27 14Ob81/86 (14Ob82/86)

Entscheidungsgründe: Die Kläger schlossen mit der beklagten Partei am 15. 3. bzw. 8.3.1982 schriftliche Dienstverträge ab, wonach sie ein Jahr lang als Stahlbauschlosser auf verschiedenen Baustellen im Irak arbeiten sollten. Zu einem Arbeitsantritt kam es nicht. Der Erstkläger erklärte hierauf mit Schreiben vom 7.6.1982 den "Austritt", der Zweitkläger nach vorheriger Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist mit Schreiben vom 2.7.1982 den Rücktritt vom Dienstvertrag. Die Kläger beha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1986

RS OGH 1985/5/14 4Ob55/85, 14Ob215/86, 9ObA152/00v, 9ObA135/01w, 8ObA146/01f

Norm: AngG §15AngG §40
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 15 AngG ist, soweit eine ungünstigere Vereinbarung als nach Satz zwei getroffen wird, gemäß § 40 AngG zwingendes Recht, sodaß Vereinbarungen, wonach das Entgelt des Angestellten erst später als am Schluß eines jeden Kalendermonats zu zahlen ist, nichtig sind. Entscheidungstexte 4 Ob 55/85 Entscheidungstext OGH 14.05.1985 4 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1985

RS OGH 1978/10/17 4Ob70/78, 9ObA86/93

Norm: AngG §15
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 15 AngG ist auch gemäß § 40 AngG zugunsten des Angestellten zwingend, sie betrifft aber nur die von vornherein bestimmten festen Geldbezüge, die nach bestimmten Zeiträumen zu bemessen sind, während Remunerationen oder "andere besondere Entlohnungen", die im § 16 AngG angeführt sind, nicht darunter fallen. Entscheidungstexte 4 Ob 70/78 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1978

RS OGH 1962/6/15 4Ob75/62, 14Ob108/86

Norm: ABGB §863 GIAngG §15
Rechtssatz: Fortlaufende Gehaltszahlung am Ersten eines jeden Monats im vorhinein als schlüssige Vereinbarung der Vorauszahlung des Gehalts. Entscheidungstexte 4 Ob 75/62 Entscheidungstext OGH 15.06.1962 4 Ob 75/62 Veröff: SozM IA/d,503 = Arb 7622 14 Ob 108/86 Entscheidungstext OGH 15.07.1986 14... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1962

RS OGH 1935/10/10 1Ob743/35

Norm: ABGB §904 IVABGB §1154AngG §15
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1154 Abs 3 ABGB findet auch auf Angestellte Anwendung, die unter das AngG fallen (§ 42 AngG). Ungeachtet der vom Dienstnehmer während des Dienstverhältnisses mit dem Dienstgeber geschlossenen Vereinbarung, daß dieser den rückständigen Lohn des Dienstnehmers nur nach Tunlichkeit und Möglichkeit zu bezahlen habe, tritt die Fälligkeit des Lohnes jedenfalls im Zeitpunkt der Beend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1935

Entscheidungen 1-9 von 9