Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 EU-JZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1986/11/20 12Os134/86, 13Os90/90, 11Os41/93 (11Os42/93), 14Os113/05g, 12Os73/08i, 12Os152/08g

Norm: ARHG §70EU-JZG §31 Abs1
Rechtssatz: Spezialität der Auslieferung: Die ausgelieferte Person kann zwar nicht wegen einer Tat verfolgt und bestraft werden, die nicht Gegenstand der Auslieferungsbewilligung ist. Das Verbot bezieht sich aber nur auf den Sachverhalt, nicht aber auf eine Änderung der rechtlichen Würdigung, sofern dadurch nicht die Tat den Charakter der Auslieferungsfähigkeit verliert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1986

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten