Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 SpaltG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/6/4 2005/13/0135

Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26. September 2000 wurde die Spaltung der Österreichischen Post AG am 13. Oktober 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit dieser Spaltung zur Aufnahme wurde die Erstbeschwerdeführerin Gesamtrechtsnachfolgerin hinsichtlich des Betriebes "Postautodienst" der Österreichischen Post AG (§ 1 Abs. 2 Z 2 und § 14 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften - SpaltG, BGBl. Nr. 304/1996). Auf Grund des S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.06.2008

RS Vwgh 2008/6/4 2005/13/0135

Index: 21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §19 Abs1;BAO §224 Abs1;SpaltG 1996 §15 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 15 Abs. 1 SpaltG ausgesprochene Haftung ist im Rechtsweg und nicht mit Haftungsbescheid geltend zu machen (vgl. Ritz, BAO3, § 19 Tz 19). Denn gemäß § 224 Abs. 1 BAO werden (lediglich) die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.06.2008

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