Norm: ABGB §1023SpaltG §14
Rechtssatz: Ausführliche Darstellung der Lehre zu den Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Spaltungs- und Verschmelzungsvorgänge auf die einem Rechtsvertreter erteilte Vollmacht. Entscheidungstexte 2 Ob 233/13y Entscheidungstext OGH 25.06.2014 2 Ob 233/13y Beisatz: Hier: Zuordnung einer Schiabfahrt mit Lift als Betriebsgegenstand samt den damit im Zusammen... mehr lesen...
Norm: GmbHG §99AktG §225aSpaltG §14
Rechtssatz: Die Gesamtrechtsnachfolge auf Grund von Verschmelzung erfasst auch vinkulierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Die Anteile gehen ohne Zustimmung des jeweils Berechtigten auf die übernehmende Gesellschaft über. Entscheidungstexte 1 Ob 130/07k Entscheidungstext OGH 29.11.2007 1 Ob 130/07k ... mehr lesen...
Norm: SpaltG §1SpaltG §14
Rechtssatz: Durch die durch Abspaltung zur Neugründung bewirkte Übertragung einzelner Vermögensgegenstände können auch Dauerschuldverhältnisse wie Bestandverträge ohne Zustimmung des Bestandgebers auf die neue Gesellschaft übertragen werden. Die in § 14 Abs 2 Z 1 SpaltG angeordnete (parzielle) Gesamtrechtsnachfolge wirkt ipso iure. Welche Vermögensteile übergehen, bestimmt sich nach dem Spaltplan. Die genaue Zuordnung ... mehr lesen...