Entscheidungen zu § 86 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/1/19 LVwG-AV-2/001-2007

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der B Ges.m.b.H., ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 12. April 2007, Zl. WST1-G-10246/007-2006, betreffend Entziehung der Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensges... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.01.2018

RS Lvwg 2018/1/19 LVwG-AV-2/001-2007

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.01.2018 Norm: GelVerkG 1996 §5GewO 1994 §85 Z7GewO 1994 §86 Abs1GewO 1994 §86 Abs2
Rechtssatz: Eine bei der zuständigen Gewerbebehörde eingelangte Anzeige nach § 86 Abs. 1 GewO 1994 kann vom Gewerbeinhaber nicht mehr zurückgenommen werden. Es treten die Rechtsfolgen des § 86 Abs. 1 und § 85 Z 7 GewO 1994 ein: Die Gewerbeberechtigung endet, es bleibt nur die Möglichkeit ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.01.2018

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