Entscheidungen zu § 83 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-153 von 153

RS Vwgh 1990/4/24 90/04/0052

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §83;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung AnwBl 11/1990 S 645;
Rechtssatz: Im angefochtenen Bescheid wird als Bescheidadressatin ausdrücklich die A - Gesellschaft m.b.H. bezeichnet und auch spruchgemäß über eine Berufung dieser Gesellschaft erka... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.1990

RS Vwgh 1989/12/12 89/04/0104

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §73 Abs2;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Ein "ausschließliches Verschulden" der belangten Behörde an der Verzögerung der Entscheidung im Sinne des § 73 Abs 2 letzter Satz AVG kann dann nicht angenommen werden, wenn im Hinblick auf den Abspruchsgegenstand und die damit im Zusammenhang durchzuführenden Erhebungen sowie unter Bedachtnahme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.1989

RS Vwgh 1989/3/28 88/04/0220

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0090 E 5. November 1985 VwSlg 11932 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz "Auflassender Inhaber" der Betriebsanlage im Sinne des § 83 GewO 1973 ist nicht nur derjenige, der die Betriebsanlage oder Teile der Betriebsanlage auflässt, sondern jeder, der eine gänzlich oder teilweise aufgelassene Betriebsanlage innehat, also - unabhängig vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1989

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