Entscheidungen zu § 82b GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2021/1/7 LVwG-2020/22/2514-2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. xx.x.xxxx, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 2.10.2020, ***, wegen einer Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 3 VStG eingestellt. 2.   Di... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.01.2021

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