Entscheidungen zu § 77 Abs. 9 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2005/2/16 2002/04/0191

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. Oktober 2002 wurde der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für einen Verkaufsmarkt in einem näher bezeichneten Standort unter Vorschreibung von Auflagen erteilt; die Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstbehördlichen Bescheid wurde abgewiesen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges, eines lärmschutztechnischen Gutachtens und eines ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.2005

RS Vwgh 2005/2/16 2002/04/0191

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §74 Abs1 Z1;GewO 1994 §74 Abs1 Z2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §77 Abs9;
Rechtssatz: Die Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage haben zwar Anspruch darauf, dass diese nur dann genehmigt werde, wenn zu erwarten ist, dass die Nachbarn dadurch weder in ihrem Leben, in ihrer Gesundheit, in ihrem Eigentum oder in sonstigen dinglichen Recht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.2005

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten