Entscheidungen zu § 41 Abs. 5 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 2011/9/28 2011/04/0131

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §39 Abs4;GewO 1994 §41 Abs5;
Rechtssatz: Der Insolvenzverwalter tritt nach § 41 Abs. 5 erster Satz GewO 1994 ex lege in die Funktion des (gewerberechtlichen) Geschäftsführers ein, soweit nicht die Ausnahme des zweiten Satzes dieser Bestimmung gegeben ist. Damit übernimmt der Insolvenzverwalter ex lege die Funktion des Geschäftsführers (vgl. auch Grable... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2011

RS Vwgh 2011/9/28 2011/04/0131

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §41 Abs1 Z4;GewO 1994 §41 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §2 Z4 idF 2008/I/005;
Rechtssatz: Betrifft die vorliegende Strafsache nicht die Insolvenzmasse, sondern den als Insolvenzverwalter eingesetzten Beschwerdeführer ad personam, hat sich die Abgabestelle nach ihm zu richten. Eine Zustellung wäre daher nur an seine Betr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.2011

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