Entscheidungen zu § 374 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/10/18 87/04/0199

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1859 §13b Abs4;GewO 1973 §103 Abs1 litc Z22;GewO 1973 §374 Abs3;
Rechtssatz: Die fachliche Beziehung iSd § 13 b Abs 4 GewO zwischen dem Gewerbe bzw Berufszweig, in dem die Tätigkeiten verrichtet worden sind, und dem anzutretenden Gewerbe kann nur im Gegenstand der zueinander in Beziehung gesetzten Unternehmen gefunden werden, dh beide Unternehmen müssen, wenn auch unter teilw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1988

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