Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs4;GewO 1973 §362;
Rechtssatz: Der Behörde war die Verurteilung wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida bekannt. Obwohl eine solche Verurteilung einen Konkursantrag nahelegt, hat die Behörde ihr Wissen nicht zum Anlaß genommen, weitere Erhebungen über das Vorliegen von... mehr lesen...