Entscheidungen zu § 358 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1996/4/23 95/04/0168

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §348 Abs1;GewO 1994 §358 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 348 Abs 1 GewO 1994 ist nicht auf Antrag, sondern unter den hier normierten Voraussetzungen (nur) von Amts wegen durchzuführen (Hinweis E 28.1.1993, 92/04/0112). Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Feststellung , daß eine bestimmte Privatpension kein Gastgewerbebet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/4/23 95/04/0168

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. August 1995 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 13. Dezember 1994 ausgesprochene Zurückweisung ihres Antrages, bescheidmäßig festzustellen, daß beim Betrieb der Privatpension "X" kein Gastgewerbebet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1996

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