Entscheidungen zu § 345 Abs. 4 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/3/12 LVwG-AV-1239/001-2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, als Masseverwalter, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 23. Oktober 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird gemäß § ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 12.03.2020

RS Lvwg 2020/3/12 LVwG-AV-1239/001-2019

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.03.2020 Norm: GewO 1994 §86 Abs2GewO 1994 §86 Abs3GewO 1994 §345 Abs4
Rechtssatz: Die Pfändung eines Geschäftsanteils an einer juristischen Person vermag die Pfändung einer Gewerbeberechtigung dieser Gesellschaft nicht zu begründen, sondern ist die Pfändung von Geschäftsanteilen von der Pfändung einer Gewerbeberechtigung zu unterscheiden. Die Pfändung von Geschäftsteilen s... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 12.03.2020

RS Lvwg 2020/3/12 LVwG-AV-1239/001-2019

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.03.2020 Norm: GewO 1994 §86 Abs2GewO 1994 §86 Abs3GewO 1994 §345 Abs4
Rechtssatz: Aus § 86 Abs 3 GewO 1994 ergibt sich, dass eine Gewerbeberechtigung auch bei Anhängigkeit eines Konkursverfahrens durch den hierzu berechtigten Gewerbeinhaber zurückgelegt werden darf. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Zurücklegung; Insol... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 12.03.2020

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