Entscheidungen zu § 340 Abs. 3 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2011/02/28 30.14-31/2010

Unter Punkt 1.) im bekämpften Strafbescheid wurde dem Berufungswerber in seiner Funktion als Gewerbeinhaber Folgendes zur Last gelegt:   Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 1.4.2005, GZ: 4.0-134/05, wurde Ihnen die gewerbebehördliche Bewilligung zur Ausübung des Tischlergewerbes (Handwerk), im Standort W, K, eingeschränkt auf den Bürobetrieb, erteilt.   Sie haben - wie dies aus der Eintragung im Internet auf der Seite www.firmenabc.at vom 28.3.2008 bzw. vom 22.6.2009 ersi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.02.2011

RS UVS Steiermark 2011/02/28 30.14-31/2010

Rechtssatz: Der Berufungswerber hatte bei der Anmeldung des Tischlergewerbes nach § 340 Abs 1 GewO die Standortangabe mit dem unzulässigen Vermerk "eingeschränkt auf den Bürobetrieb" versehen. Obwohl damit die Gewerbeanmeldung entgegen der Vorschrift des § 339 Abs 2 Satz 1 GewO keinen für die Ausübung des Tischlergewerbes in Aussicht genommenen Standort enthielt, hatte die Gewerbebehörde den Berufungswerber mit der angegebenen Standorteinschränkung in das Gewerberegister eingetragen und ni... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.02.2011

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten