Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §166;GewO 1973 §167;GewO 1973 §333;GewO 1973 §334;GewO 1973 §335;
Rechtssatz: Die Planung und Ausführung der Installation elektrotechnischer Anlagen stellen keine in den Wirkungsbereich der Behörden im Sinne des § 333, des § 334 und des § 335 GewO 1973 fallende, sondern sie stellen solche Maßnahmen dar, zu deren Durchführung die hiefür befugten Personen, etwa Ziviltechni... mehr lesen...