1 1. Mit Bescheid der revisionswerbenden Partei (belangte Behörde) vom 8. Juni 2016 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 26 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung zweier näher bezeichneter Gewerbe verweigert. 2 Begründend wurde dargelegt, die mitbeteiligte Partei sei gemäß § 13 Abs. 3 GewO 1994 von der Gewerbeausübung ausgeschlossen, weil ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mit näher bezeichnetem... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landeshauptfrau von Salzburg der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung näher umschriebener Handelsgewerbe im bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit näher bezeichnetem Beschluss des Landesgerichtes S sei ein Antrag der Sozialversicherung der ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0016 E 28. März 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 20. Juni 2001 das Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes "Durchführung von Arbeiten in Form von Park- und Gartenservice, Rasenmähen, Pflanzenflächen säubern und Sträucher schneiden" abgewiesen. Zur Begründung: wurde im W... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut "wenn ... erwartet werden kann" in § 26 Abs 2 GewO 1994 ergibt sich, dass keine Bedenken vorliegen dürfen, die eine derartige Erwartung ausschließen. Die im Gesetz definierte Erwartung setzt aber jedenfalls voraus, dass der Nachsichtswerber über die erforderlichen liquiden Mittel verfügt, um die mit der beabsichtigten Gewerbeausübun... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer verfügt nicht über die erforderlichen liquiden Mittel, um die mit der beabsichtigten Gewerbeausübung im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten - und zwar bei Fälligkeit - abdecken zu können. Selbst wenn mit den vom Beschwerdeführer auszuüben beabsichtigten Gewerbe ("Durchführung von Arbeiten in Form von Park- und Gartenservice... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;
Rechtssatz: Es wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides, mit dem im Instanzenzug das Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes "Durchführung von Arbeiten in Form von Park- und Gartenservice, Rasenmähen, Pflanzenflächen säubern und Sträucher schneiden" abgewiesen worden ist, mit dem Vorbringen aufgez... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 26 Abs. 2 GewO 1994 bieten der Behörde keine Möglichkeit, ihre Entscheidung darauf abzustellen, dass es auf Grund des Alters des Beschwerdeführers und seiner erlernten Tätigkeit als Gärtner die einzige mögliche Chance sei, im Rahmen des hier angestrebten Gewerbes ("Durchführung von Arbeiten in Form von Park- und Gartenservice,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung eines näher umschriebenen Handelsgewerbes im bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Über das Vermögen von A, dem als alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte der Beschwerdeführerin zukomme, sei am 21.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 25. 4. 1995, ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Oktober 1999 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im Wesentlichen aus, der Entziehungstatbestand des § 87... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040218.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Juli 1999 das Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes "Teppich- und Polsterreinigung mit haushaltsüblichen Shamponiermitteln und -geräten" abgewiesen. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0020 2 Stammrechtssatz Aus § 26 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß die Frage, ob die Nachsichtsvoraussetzungen vorliegen, in bezug auf die beabsichtigte Gewerbeausübung zu prüfen ist, da nur dann der nach dem Inhalt der Bestimmung erforderliche konkrete Sachverhaltsbezug hergestellt ist. ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 2. März 1999 der Beschwerdeführerin eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 5 GewO 1994. Nach der Begründung: dieses Bescheides ist handelsrechtliche Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin seit deren Gr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein N... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Dezember 1997 eine näher beschriebene Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 2. Februar 1994, GZ. 4 Nc 1193/93, sei der Antrag auf Eröffnung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/19 95/04/0199 3 Stammrechtssatz Die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist für das Gewerbeentziehungsverfahren keine relevante Vorfrage iSd § 38 AVG, weshalb auch eine Aussetzung dieses Verfahrens nicht in Betracht kom... mehr lesen...
Aufgrund des durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringens ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. Dezember 1995 wurden der Beschwerdeführerin die ihr zustehenden Gewerbeberechtigungen für das Immobilienmaklergewerbe und das Immobilienverwaltergewerbe im Standort X gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. den §§ 87 Abs. 1 Z. 2 und 13 Abs. 5 G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinwe... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses mit den Berechtigungen nach § 189 Abs. 1 GewO 1973 für die Verabreichung von Speisen jeder Art und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist für das Gewerbeentziehungsverfahren keine relevante Vorfrage iSd § 38 AVG, weshalb auch eine Aussetzung dieses Verfahrens nicht in Betracht kommt (Hinweis E 26.4.1994, 94/04/0029). Europe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 31. August 1977 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, M-Straße 5, und die Genehmigung der Bestellung des Dipl.-Ing. DDr. J zum Geschäftsführer für die Ausübung dieses Gewerbes erteilt. Seit Eintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) am 4. Februar 1977 ist Dipl.-Ing. DDr. J handelsrechtlicher Geschäftsführer derselben. Mit Beschluß des Handelsgerichte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4 Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberecht... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. April 1993, modifiziert mit dem Schreiben vom 30. September 1993, beantragte der Beschwerdeführer bei der Gewerbebehörde erster Instanz die Erteilung der Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes "Masseur" im Standort B, A-Straße 5 gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1973. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 18. Juli 1994 wurde diesem "Ansuchen gemäß § 26 Abs. 1 und 4 GewO 1994" keine ... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in den Beschwerden im Zusammenhang mit dem Inhalt der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. Jänner 1995, Zl. Ge-213112/2-1994/Pan/Neu, entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich der Erstbeschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 2, § 13 Abs. 3 und 5 und § 361 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für den Groß- und Einzelhandel mit Leder, Rohleder, Gerbstoffen, Leder... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0067
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß mögl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht auf Grund der Erfüllung eines Zwangsausgleiches davon aus, daß nunmehr vom Gewerbetreibenden in Hinkunft die Einhaltung der mit der Gewerbeausübung verbundenen Zahlungspflichten jedenfalls erwartet werden kann. Dadurch wird auch keine über das Anlaßverfahren hinausreich... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Jänner 1991 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung für das Gewerbe "Kontaktlinsenoptiker" gemäß § 236a GewO 1973 zum Zwecke der Bestellung als Geschäftsführer der AJ Ges.m.b.H. in B, gemäß § 26 Abs. 3 GewO 1973 abgewiesen. Begründend wurde im wesentlichen ausgeführt, daß auf Grund einer Vielzahl von im einzelnen angeführten Exekutionsverfahren gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §26 Abs1;GewO 1973 §26 Abs2;GewO 1973 §26 Abs3 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0020 2 Stammrechtssatz Aus § 26 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß die Frage, ob die Nachsichtsvoraussetzungen vorliegen, in bezug auf die beabsichtigte Gewerbeausübung zu prüfen ist, da nur dann der nach dem Inhalt der Bestimmung erforderliche konkrete Sac... mehr lesen...