Entscheidungen zu § 22 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 2002/11/27 V27/02

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B697/00 eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Februar 2000 anhängig, mit dem ein Ansuchen der beschwerdeführenden Gesellschaft um Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes "Baumeister" gemäß §127 Z4 GewO 1994 abgewiesen und die Bestellung einer namhaft gemachten Person zum gewerberechtlichen Geschäftsführer nicht genehmigt worden ist. 2. Aus Anlass ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.11.2002

RS Vfgh 2002/11/27 V27/02

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18Baugewerbe-BefähigungsnachweisV §1 Abs2GewO 1994 §22GewO 1994 §202
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Wortfolge in der Baugewerbe- Befähigungsnachweisverordnung betreffend die Beschränkung der erforderlichen fachlichen Tätigkeit auf die Tätigkeit als Bauleiter oder Polier bei einem gewerblichen Bauunternehmen als Vora... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.2002

TE Vfgh Erkenntnis 1993/6/25 B1874/92, B1875/92, B1876/92

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin absolvierte nach Ablegung der Reifeprüfung die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Salzburger Schule für Gesundheitstraining und Bewegung und schloß sie im Mai 1989 ab. Vom 1. Juni bis zum 27. August 1988 war sie als medizinische Hilfskraft, vom 1. Juli 1989 bis zum 31. Oktober 1991 als Kosmetikerin, Masseuse sowie Fußpflegerin und vom 1. November 1991 bis zum 31. Mai 1992 als Masseuse tätig. Seit 1. Juni 1992 arbeitet sie als Ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.06.1993

RS Vfgh 1993/6/25 B1874/92, B1875/92, B1876/92

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18BefähigungsnachweisV für das gebundene Gewerbe der Masseure, BGBl 175/1986 §1, §4, Anlage 1BefähigungsnachweisV für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und Masseure, BGBl 246/1965 §1, §2, §4Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.1993

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