Entscheidungen zu § 2 Abs. 5 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/25 2007/07/0117

Die "Kompostgemeinschaft G." beantragte mit Schriftsatz vom 12. September 2005 die Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme der verfahrensgegenständlichen Klärschlammkompostieranlage auf Grundstück Nr. 356/1, KG G., nach § 37 AWG 2002. Dieser Antrag wurde seinerzeit von Ing. T. U., von M. B. und von Ing. W. S. unterfertigt. Nach Darstellung der Beschwerde habe damals die "Kompostgemeinschaft G." aus Ing. T. U., M. B. und der S. GmbH & Co. KG bestanden. Nach den unbestritten g... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.2008

RS Vwgh 2008/9/25 2007/07/0117

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §2 Abs4;GewO 1994 §2 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Tatbestände der Z. 1 bis 7 des § 2 Abs. 4 GewO 1973 (nunmehr Z. 1 bis 10 des § 2 Abs. 4 GewO 1994) enthalten nicht insgesamt eine Definition des Begriffes "Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft". Bei der Ermittlung des normativen Gehaltes des § 2 Abs. 4 GewO 1973 ist daher zu berücksic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2008

RS Vwgh 2008/9/25 2007/07/0117

Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §37 Abs2 Z1;GewO 1994 §2 Abs5;GewO 1994 §74;
Rechtssatz: Die Ausnahme von der abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigungspflicht nach § 37 Abs. 2 Z. 1 AWG 2002 setzt voraus, dass es sich um eine Behandlungsanlage handelt, die der Genehmigungspflicht nach den §§ 74 ff GewO 1994 unterliegt. Das ist vorbehaltlich des § 2 Abs. 5 GewO 1994 nicht der Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2008

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