Entscheidungen zu § 2 Abs. 4 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Lvwg Erkenntnis 2018/12/20 LVwG-318-66/2017-R13

Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Isabel Vonbank, LL.M., über die Beschwerde von 1. M B und 2. H S, beide S, beide vertreten durch Summer Schertler Kaufmann Droop Lerch Rechtsanwälte GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Gemeinde S vom 26.09.2017 betreffend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (mitbeteiligte Partei: K K, K, vertreten durch Rechtsanwalt MMag. Josef Lercher, Röthis), nach Durchführung einer ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 20.12.2018

RS Lvwg 2018/12/20 LVwG-318-66/2017-R13

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z2GewO 1994 §2 Abs4 Z1GewO 1994 §94 Z19
Rechtssatz: Eine Lohnschlachttätigkeit (Schlachtung und Weiterverarbeitung von Tieren, welche im Eigentum Dritter stehen) ist nicht als Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft zu qualifizieren. Schlagworte landwirtschaftliches Nebengewerbe, Lohnschlachtung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 20.12.2018

TE Lvwg Erkenntnis 2017/6/30 LVwG-318-011/R6-Ü-2014

Im Namen der Republik! Erkenntnis I.   Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Birgit König über die Beschwerde des H V, L, vertreten durch die Weh Rechtsanwälte GmbH, Bregenz, gegen den Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde L vom 14.12.2012, den Beschluss gefasst: Gemäß § 28 Abs 1 iVm § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen. II.  Das Landesverwaltungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 30.06.2017

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten