Entscheidungen zu § 175 Abs. 2 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/24 2003/04/0132

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde im Instanzenzug die von der beschwerdeführenden Partei beantragte Bewilligung zur Ausübung des Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften im näher bezeichneten Standort gemäß § 175 Abs. 2 GewO 1994 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle BGBl. I Nr. 111/2002 in Verbindung mit §§ 175 Abs. 1 Z. 1 und 258 Abs. 2 Z. 1 leg. cit. verweigert. Zur Begründung: heißt es im Wesentlichen, über d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2003/04/0132

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §175 Abs1 Z1;GewO 1994 §175 Abs2;GewO 1994 §258 Abs2 Z1;GewO 1994 §258 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/04/0017 E 3. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Beim Tatbestandsmerkmal "gegen die Vorschriften des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes verstoßen hat" (§ 258 Abs. 2 Z. 1 GewO 1994) handelt es sich um eine "praesumtio iuris et de iure", die als solche bei deren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/18 94/04/0092

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. April 1994 verweigerte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Beschwerdeführerin im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales gemäß § 175 Abs. 2 GewO 1974 iVm § 175 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 1 und 7 GewO 1974 die Bewilligung für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften in einem näher bezeichneten Standort und gemäß § 176 Abs. 1 Z. 1 GewO 1974 die Genehmigung der Bestellung der G zum Geschäf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.1994

RS Vwgh 1994/10/18 94/04/0092

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §175 Abs1 Z1;GewO 1994 §175 Abs2;
Rechtssatz: Das Bestehen eines Ausschließungsgrundes iSd § 13 Abs 1 GewO 1994 in der Person des HANDELSRECHTLICHEN Geschäftsführers einer GmbH zieht gemäß § 13 Abs 7 GewO 1994 iVm § 175 Abs 2 GewO 1994 die Verweigerung der Bewilligung für ein gebundenes Gewerbe der GmbH nach sich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.1994

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