Entscheidungen zu § 148 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/29 95/16/0330

Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten angefochtenen Bescheid ist ersichtlich, daß der Beschwerdeführerin vom zuständigen Wiener Magistratischen Bezirksamt eine Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes an einem Standort im 21. Wiener Gemeindebezirk erteilt worden ist. In einer mit S 120,-- gestempelten, an den Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten gerichteten Eingabe vom 5. Oktober 1994 "teilte" die Beschwerdeführerin "mit", daß i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1996

RS Vwgh 1996/1/29 95/16/0330

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken50/01 Gewerbeordnung
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs2 Z1 idF 1985/557;GewO 1994 §148 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0098 1 (hier: Ansuchen um Erteilung einer Bewilligung nach § 148 Abs 3 GewO 1994) Stammrechtssatz Für die erhöhte Gebührenpflicht ist wesentlich, daß die Eingabe auf ein nach außen hin erkennbares behördliches Tätigw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1996

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