Entscheidungen zu § 11 Abs. 4 GewO 1994

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RS UVS Kärnten 2002/07/23 KUVS-K1-507-508/7/2002

Rechtssatz: Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Güterbeförderungsgesetzes und der Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr hat die belangte Behörde zum Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides zutreffenderweise - insbesondere aufgrund mangelnder Vorlage von Unterlagen, sohin mangelnder Mitwirkungspflicht - iSd § 345 Abs. 9 GewO der Firma A die Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Verkehr untersagt. Gelingt es jedoch der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.07.2002

TE UVS Wien 1996/11/14 04/G/33/510/96

Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Amt der Wiener Landesregierung auf Grund der am 17. Jänner 1996 eingelangten Anzeige der c-Gesellschaft mbH über die weitere Ausübung der der c-Gesellschaft mbH & Co, Rechtsform: Kommanditgesellschaft, Sitz: Wien, zugestandenen Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit fünf Kraftfahrzeugen im Standort Wien, E-straße, RegZl 2582/k/20, gemäß § ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.11.1996

RS UVS Wien 1996/11/14 04/G/33/510/96

Rechtssatz: Aus § 12 UmgrStG ergibt sich, daß eine Einbringung auch dann vorliegt, wenn eine Personengesellschaft ihren Betrieb gemäß § 142 des Handelsgesetzbuches (HGB) auf den letzten Gesellschafter - eine Kapitalgesellschaft - überträgt, wobei die übrigen Gesellschafter ihre Anteile an der Personengesellschaft (gemäß § 19 Abs 2 Z 4 UmgrStG) aufgeben und als Gegenleistung Anteile an der Kapitalgesellschaft erhalten. Dies führt zu dem Ergebnis, daß § 11 Abs 4 GewO 1994, der durch seine Ne... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.11.1996

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