Entscheidungen zu § 18 Abs. 4 ECG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2019/11/27 6Ob137/19v

Norm: ECG §18 Abs4JN §83c Abs3JN §51 Abs1 Z8b
Rechtssatz: Unter „Streitigkeiten nach dem § 1330 ABGB“ im Sinn des § 51 Abs 1 Z 8b JN sind auch solche Auskunftsansprüche nach § 18 Abs 4 ECG zu verstehen, denen die Behauptung einer gegen § 1330 ABGB verstoßenden Äußerung zugrunde liegt. Entscheidungstexte 6 Ob 137/19v Entscheidungstext OGH 27.11.2019 6 Ob 137/19v ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.2019

TE OGH 2009/7/14 4Ob41/09x

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt unter anderem das Recht von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern, den Vortrag von Werken der Tonkunst öffentlich zur Verfügung zu stellen, treuhändig wahr. Zu diesem Zweck verfolgt sie insbesondere Nutzer von File-Sharing-Systemen im Internet. Solche Systeme ermöglichen das wechselseitige Anbieten von Kopien gespeicherter Daten. Die daran teilnehmenden Rechner sind durch Peer-to-... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.2009

TE OGH 2004/3/16 4Ob7/04i

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Entscheidung | OGH | 16.03.2004

RS OGH 2004/3/16 4Ob7/04i, 6Ob119/11k, 6Ob58/14v, 6Ob226/19g

Norm: ECG §18 Abs4TKG allg
Rechtssatz: Ein Telekommunikationsunternehmen, das ein öffentliches Kommunikationsnetz betreibt, hat in analoger Anwendung des § 18 Abs 4 ECG den Namen und die Adresse eines Nutzers, der auf Grund einer Vereinbarung über dieses Netz Mehrwertdienste anbietet, auf Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines Nutzers und eines best... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.2004

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