Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Nach Art 15 Abs 1 der EC?Richtlinie (§ 18 Abs 1 ECG) besteht für Access?Provider und Host?Provider keine allgemeine Überwachungspflicht hinsichtlich der von ihnen übermittelten oder gespeicherten fremden Inhalte. Sie dürfen nicht dazu verpflichtet werden, von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Die Anordnung zielgerichteter Überwachungsmaßnahmen der nationalen Behörden und Gerichte ist aber zu... mehr lesen...
Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Unterlassungsanordnungen können sich nicht nur auf den ursprünglichen rechtswidrigen Inhalt, sondern auch auf wortgleiche oder sinngleiche Inhalte beziehen. Sinngleiche Inhalte sind solche, die im Kern dem als rechtswidrig beurteilten Inhalt entsprechen. Die „Kern-Übereinstimmung“ muss sich dabei auf den ersten laienhaften Blick ergeben oder durch technische Mittel (zB eine Filtersoftware) feststellbar sein. Zud... mehr lesen...
Norm: ECG §18ECG §19
Rechtssatz: Einer Unterlassungsanordnung darf grundsätzlich auch weltweite Wirkung zuerkannt werden. Die Schranke für eine weltweite Anordnung besteht darin, dass die nationalen Gerichte im Rahmen ihrer Entscheidung auf die jeweiligen international anerkannten Rechtsgrundsätze Bedacht zu nehmen haben. Bei immaterialgüterrechtlichen Ansprüchen gilt dies für den Grundsatz der Territorialität. Dieser Grundsatz beschränkt die R... mehr lesen...
Norm: ECG §18
Rechtssatz: Unter Namen und Adresse eines Nutzers iSd § 18 Abs 4 ECG sind grundsätzlich dessen Vor- und Zuname und dessen Postanschrift aber auch dessen E-Mail-Adresse zu verstehen. Entscheidungstexte 6 Ob 104/11d Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 104/11d Veröff: SZ 2011/114 6 Ob 58/14v Entscheidungstext OGH 10.04.... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: Der Kläger ersteigerte über die Internetplattform der Beklagten (http://www.e **********.at/) am 13.09.2007 und am 16.09.2007 von dem in Deutschland ansässigen M***** L***** (im Folgenden kurz: Verkäufer), dem Inhaber einer Handelsagentur mit der Firma „M*****-Agentur“, jeweils fünf Stück 100-Gramm-Goldbarren (insgesamt daher 1 kg Gold) um einen Versteigerungspreis von insgesamt EUR 16.161,57. Inkl Spesen von EUR 62,-- und Fahrtkosten von EUR 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIIECG §16ECG §18MedienG §6 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Betreiber eines Online-Archivs ist technischer Verbreiter der in archivierten Artikeln enthaltenen Tatsachenbehauptungen im Sinn des § 1330 ABGB. Ihm kann aber ebenso wie einem Buchhändler - 6 Ob 119/99i (SZ 72/144) - ein Rechtfertigungsgrund zugutekommen, der einem Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB entgegensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...