Entscheidungen zu § 59 Abs. 5 ÄrzteG 1998

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2020/11/3 W136 2227687-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand und Gang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob die durch den im
Spruch: bezeichneten Bescheid erfolgte Feststellung, dass XXXX die für die Berufsausübung erforderliche Voraussetzung der gesundheitlichen Eignung nach § 4 Abs. 2 Z 3 ÄrzteG 1998 nicht erfüllt, rechtmäßig ist oder nicht. Mit Schreiben des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 13.01.2020 wurden die Beschwerde des XXXX (i... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.11.2020

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