Entscheidungen zu § 18 Abs. 2 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2005/2/24 2003/11/0252

Mit Bescheid der Österreichischen Ärztekammer vom 11. April 2002 wurde die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 59 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 3 und § 18 Abs. 2 Z. 3 Ärztegesetz 1998 wegen Wegfalles der gesundheitlichen Eignung für erloschen erklärt und die Streichung aus der Ärzteliste durchgeführt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der dagegen erhobenen Berufung der Beschwerdeführerin keine Folge gegeben und der erstinstanzl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.2005

RS Vwgh 2005/2/24 2003/11/0252

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §27 Abs3;ASVG §343 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der im Ärztegesetz verwendete Begriff der Vertrauenswürdigkeit des Arztes ist nicht - auf die im § 343 Abs. 2 Z. 4 bis 6 ASVG - zur Auflösung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Vertragsarzt und dem Träger d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2005

RS Vwgh 2005/2/24 2003/11/0252

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §27 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit und mit der Eintragung in die Ärzteliste sieht § 27 Abs. 3 ÄrzteG 1998 vor, dass der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit des Arztes durch eine Strafregisterbescheinigung oder eine vergleichbare Bescheinigung zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2005

TE Vwgh Beschluss 2003/10/14 AW 2003/11/0057

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 110/2001, festgestellt, dass eine Berechtigung der Beschwerdeführerin "zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht besteht, da ihre Berufsberechtigung gemäß § 59 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Z 3 und 4 Ärztegesetz 1998 durch Wegfall der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung erloschen ist". Die belangte Behörde legte ihrer Entscheidun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.10.2003

TE Vwgh Beschluss 2003/10/14 AW 2003/11/0057

Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 110/2001, festgestellt, dass eine Berechtigung der Beschwerdeführerin "zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht besteht, da ihre Berufsberechtigung gemäß § 59 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Z 3 und 4 Ärztegesetz 1998 durch Wegfall der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung erloschen ist". Die belangte Behörde legte ihrer Entscheidun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.10.2003

RS Vwgh 2003/10/14 AW 2003/11/0057

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z4;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen der Berechtigung zur Berufsausübung nach § 59 Ärztegesetz 1998 - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fass... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.2003

RS Vwgh 2003/10/14 AW 2003/11/0057

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z4;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen der Berechtigung zur Berufsausübung nach § 59 Ärztegesetz 1998 - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fass... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.2003

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