Entscheidungen zu § 139 Abs. 10 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2022/4/19 Ro 2020/09/0007

1        Der im Jahr 1962 geborene Revisionswerber stand seit 1. Jänner 1987 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Dornbirn. Er war zunächst mit Aufgaben der Lohnverrechnung betraut, später führte er die Abteilung Personalverwaltung mit dem Schwerpunkt Lohnverrechnung und Gehaltseinstufungen. Zuletzt war er seit dem Jahr 2014 Leiter der Personalabteilung. 2        Mit Dienststraferkenntnis der Dienststrafkammer für Gemeindebeamte vom 12. Dezember 2019 wurde der Re... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.04.2022

RS Vwgh 2022/4/19 Ro 2020/09/0007

Index: L24008 Gemeindebedienstete Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §139 Abs10AVG §56B-VG Art133 Abs4GdBedG Vlbg 1988 §115 Abs2VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17
Rechtssatz: § 115 Abs. 2 letzter Satz Vlbg GdBedG 1988 normiert eine Ausnahme vom ansonsten bestehenden Verbot von Mitteilungen an die Öff... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.2022

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