Entscheidungen zu § 113 Abs. 1 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/10/23 2004/11/0080

Mit an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (im Folgenden: Verwaltungsausschuss) gerichtetem Schreiben seines Rechtsvertreters vom 6. März 2003 beantragte der Beschwerdeführer, "die aus den Honorareingängen (seitens) der BVA, VA und KFA von der Ärztekammer für Wien in den Jahren 2000 im Betrag von EUR 825,37, im Jahr 2001 im Betrag von EUR 805,78 und im Jahr 2002 im Betrag von EUR 794,96, insgesamt sohin (vereinnahmten) EUR 2.426,11 meinem Individ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2007

RS Vwgh 2007/10/23 2004/11/0080

Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §113 Abs1;ÄrzteG 1998 §113 Abs4;ÄrzteG 1998 §134 Abs2;ÄrzteG 1998 §134 Abs3;ASVG §344;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2002 §42 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Antrag des Bf an den Verwaltungsausschuss war darauf gerichtet, dass der Verwaltungsausschu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2007

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