Entscheidungen zu § 109 Abs. 6 ÄrzteG 1998

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2002/6/14 B1463/00

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien. Mit Berufungsbescheid vom 20. Juli 2000 wies der Beschwerdeausschuß des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die Berufung der Beschwerdeführerin über die erstinstanzliche Vorschreibung des Fondsbeitrages für das Jahr 1999 in Höhe von S 64.255,-- ab. Dem erstinstanzlichen Bescheid vom 28. April 2000 war ein Schreiben gleichen Datums des Wohlfahrtsfonds der... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 14.06.2002

RS Vfgh 2002/6/14 B1463/00

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2StGG Art5ÄrzteG 1998 §109 Abs6ÄrzteG 1998 §195BeitragsO für 1999 des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für WienSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14.12.99
Leitsatz: Verfassungsrechtlich einwandfreie gesetzliche Deckung einer Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien und der BeitragsO für 1999 durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.06.2002

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