Entscheidungen zu § 102 Abs. 8 ÄrzteG 1998

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2005/3/3 G158/04 ua, V60/04 ua

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1664/03 eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Die Beschwerdeführerin hat am 27. November 1973 den Arzt i.R. Dr. W. geheiratet. Der zwischen ihnen bestehende Altersunterschied betrug etwa 27 Jahre. Sie lebten bis zu seinem Tod am 7. Mai 2003 in aufrechter Ehe. Am 12. Mai 2003 hat die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der Witwenversorgung nach der Satzung des Wohlfahrtsfonds ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 03.03.2005

RS Vfgh 2005/3/3 G158/04 ua, V60/04 ua

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs6 zweiter SatzÄrzteG 1998 §102 Abs8Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien §24 Abs4
Leitsatz: Aufhebung der im Ärztegesetz enthaltenen gesetzlichen Ermächtigung zur Herabsetzung des Anspruches auf Witwen-/Witwerversorgung bei einem mehr als 15-jährigen Altersunterschied der Ehepartner in der Satzung wegen ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.03.2005

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