Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 PG 1965

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-19 von 19

TE Vwgh Erkenntnis 2002/5/15 98/12/0001

Der 1945 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. März 1994 als Abteilungsinspektor in Ruhe (VGr W 2) in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Finanzlandesdirektion Feldkirch (im Folgenden kurz FLD), bei der er als 1. Referent für Angehörige der Zollwache in Präsidial- und Personalangelegenheiten tätig war. Der Beschwerdeführer befand sich ab 6. Oktober 1992 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im "Krankenstand". Sei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem vorletzten Satz des § 9 Abs. 2 PG 1965 wird ausschließlich auf die Sicherung des angemessenen Lebensunterhalts zur Zeit der Versetzung des Beamten in den Ruhestand abgestellt; spätere Änderungen, die nach diesem Zeitpunkt eintreten und sich auf den angemessenen Lebensunterhalt auswirken, können also nicht zu einer Ausgleichsmaßnahme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Der angemessene Lebensunterhalt umfasst auch den Lebensunterhalt jener Personen, für den der Beamte nach dem Gesetz aufzukommen hat (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 10. Jänner 1974, Zl. 221/73 = Slg. NF Nr. 8529 A zum (damaligen) § 9 Abs. 3 PG 1965, bei dem bloß die Absatzbezeichnung durch die 8. PG-Novelle geändert wurde). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs1;PG 1965 §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0303 E 30. Juni 1995 RS 1 Stammrechtssatz § 9 Abs 1 und § 9 Abs 2 PG liegt das Konzept zugrunde, daß der "angemessene Lebensunterhalt des Beamten" grundsätzlich, also im Regelfall, schon durch die Zurechnung gemäß § 9 Abs 1 PG gesichert ist. § 9 Abs 2 PG ist demnach als Ausnahmebestimmung für - auße... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §29;PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn nicht selbst bei Anwendung des § 9 Abs. 1 PG 1965 der Ruhegenuss wegen (vorzeitiger) Versetzung in den Ruhestand SEHR gering ist, kann nur ein (objektiv gerechtfertigter) Sonderbedarf, der zu Mehraufwendungen führt, die typischerweise von anderen vergleichbaren Beamten des Ruhestandes nicht zu tragen sind un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Nicht jede finanzielle Verpflichtung, die der Beamte eingeht, ist im Sinn des § 9 Abs. 2 PG 1965 bedeutsam, weil es ansonsten der Beamte in der Hand hätte, sich durch eine entsprechende Verschuldung (während des Dienststandes) - letztlich zu Lasten der Allgemeinheit - auf Dauer einen höheren Pensionsbezug zu verschaffen (vgl. dazu das hg. Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Behauptung des Beamten, der Dienstgeber habe die "Arbeitsunfähigkeit" durch seine Überbelastung herbeigeführt, begründet selbst im Fall ihres Zutreffens keine Anwendung des § 9 Abs. 2 PG 1965, weil dieser Bestimmung keine schadenersatzrechtliche Ausgleichsfunktion zukommt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

RS Vwgh 2002/5/15 98/12/0001

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Ein Anwendungsfall des § 9 Abs. 2 PG 1965 läge z.B. vor, wenn z.B. aus gesundheitlichen, in der Person des Beamten oder eines seiner mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, für die er sorgepflichtig ist, gelegenen Gründen erhebliche Investitionen in seiner Wohnung notwendig waren, die durch noch aushaftende Kredite finan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2000/8/29 98/12/0506

Die 1944 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1. Juli 1979 als Diplomkrankenschwester in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Vor ihrer Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 30. Juni 1997 war sie im Landeskrankenhaus Mödling tätig. Da die Beschwerdeführerin 82 Monate vor der Vollendung ihres 60. Lebensjahres pensioniert worden war, wurde ihr Ruhegenuss ausgehend von einer gemäß § 76 Abs. 8 DPL (Abschlagsregel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.08.2000

RS Vwgh 2000/8/29 98/12/0506

Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: DPL NÖ 1972 §77 Abs2;DPL NÖ 1972 §77 Abs3;PG 1965 §9 Abs1;PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: § 77 Abs 2 NÖ DPL 1972 (wonach einem Beamten, der ohne sein vorsätzliches Verschulden infolge a) Blindheit oder praktischer Blindheit, b) Geisteskrankheit oder c) einer anderen schweren Krankheit zu einem zumutbaren Erwerb unfähig geworden ist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1995/6/30 93/12/0303

Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Aufgrund der Verfahrensergebnisse in diesen Beschwerdeverfahren (in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1995

RS Vwgh 1995/6/30 93/12/0303

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Auf subjektive Momente (hier: subjektive Erwartungshaltung in Ansehung der Lebensführung) kommt es nach der Funktion des § 9 Abs 2 PG nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993120303.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1995

RS Vwgh 1995/6/30 93/12/0303

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs1;PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: § 9 Abs 1 und § 9 Abs 2 PG liegt das Konzept zugrunde, daß der "angemessene Lebensunterhalt des Beamten" grundsätzlich, also im Regelfall, schon durch die Zurechnung gemäß § 9 Abs 1 PG gesichert ist. § 9 Abs 2 PG ist demnach als Ausnahmebestimmung für - außergewöhnliche - Fälle zu verstehen und ermöglicht es der Dienstbehörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1995

RS Vwgh 1995/6/30 93/12/0303

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Nicht jede finanzielle Verpflichtung, die der Beamte eingeht, ist iSd § 9 Abs 2 PG bedeutsam, weil es ansonsten jeder Beamte in der Hand hätte, sich durch entsprechende Verschuldung - letztlich zu Lasten der Allgemeinheit - einen höheren Pensionsbezug zu verschaffen; es wäre dies ein Ergebnis, das den Intentionen des Gesetzes widerstreiten w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/2/1 92/12/0286

Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Legationsrat i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. März 1983 als VB I/a im Planstellenbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in den Bundesdienst aufgenommen und mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.02.1995

RS Vwgh 1995/2/1 92/12/0286

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §14 Abs1;PG 1965 §9 Abs2;
Rechtssatz: Erklärt der Beamte, seinen Ruhestandversetzungsantrag davon abhängig zu machen, daß diesem Antrag vollinhaltlich entsprochen werde (hier: Antrag auf Festsetzung der Ruhegenußbemessungsgrundlage mit dem Monatsbezug der Dienstklasse 9, Gehaltsstufe 6, sowi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/21 89/12/0222

Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war die Höhere Technische Bundeslehranstalt in 1220 Wien. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 12. Februar 1987 gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 mit Ablauf des 31. März 1987 in den Ruhestand versetzt. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport vom 2. März 1987 wurde dem Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1991

RS Vwgh 1991/1/21 89/12/0222

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BKUVG §165 Abs1;PG 1965 §9 Abs1;PG 1965 §9 Abs2;PG 1965 §9 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 165 Abs1 BKUVG handelt es sich um eine Übergangsbestimmung. Dies ergibt sich sowohl aus der Überschrift zum zweiten Unterabschnitt ("Übergangsbestimmungen zum 2ten Teil") als auch aus der textlichen Gestaltung dieser Bestimmung (arg:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1991

RS Vwgh 1991/1/21 89/12/0222

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §68 Abs1;DVG 1984 §13;PG 1965 §9 Abs1;PG 1965 §9 Abs2;PG 1965 §9 Abs4;
Rechtssatz: § 9 Abs 4 PG schließt eine Zurechnung nach § 9 Abs 1 PG dann aus, wenn die Erwerbsunfähigkeit (im Sinne des Abs 1) auf einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist und dem Beamten die Versehrtenrente aus der Unfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1991

Entscheidungen 1-19 von 19

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