Entscheidungen zu § 56 Abs. 3 PG 1965

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/1 98/12/0010

Der Beschwerdeführer wurde mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 12. September 1996 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1996 zum Ordentlichen Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Graz ernannt und steht seither in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Aus Anlass der Aufnahme in dieses Dienstverhältnis teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. November 1997 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.2004

RS Vwgh 2004/10/1 98/12/0010

Index: E1E59/04 EU - EWR63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: 11992E048 EGV Art48;11992E051 EGV Art51;11997E039 EG Art39;11997E042 EG Art42;GehG 1956 §22 Abs1 idF 1979/561;GehG 1956 §22 Abs2 idF 1993/334;PG 1965 §53 Abs3 litb idF 1993/256;PG 1965 §54 Abs3 idF 1988/288;PG 1965 §56 Abs3 idF 1993/334;PG 1965 §56;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 56 PG 1956, welche die Pflicht des Beamten zur Entric... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/21 2000/12/0092

Die 1947 geborene Beschwerdeführerin steht als Professorin seit 1. Jänner 1983 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark; ihre Dienststelle ist die Akademie für Sozialarbeit des Landes Steiermark. Vorher war die Beschwerdeführerin als Diplomsozialarbeiterin in gehobenen Fachdienst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Graz tätig. Aus diesem Dienstverhältnis schied sie aufgrund ihres Antrages vom 27. Dezember 1982 aus und erhielt nach dem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/26 99/12/0111

Auf Grund der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin seit 1. September 1995 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie stand zuvor in der Zeit vom 2. September 1974 bis 31. August 1995 als Volksschul- bzw. Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 99/12/0111

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;PG 1965 §56 Abs3;
Rechtssatz: Es erscheint nicht unsachlich, als Bemessungsgrundlage für eine anerkannte Ruhegenussvordienstzeit, für die kein Überweisungsbetrag geleistet wurde und die sich über die Gesamtdienstzeit auf die Bemessung des Ruhegenusses nach dem neuen Dienstverhältnis auswirkt, den erste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

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