Norm: ASVG §105aBPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Aus den Übergangsbestimmungen der §§ 38 Abs 1 und 39 Abs 1 BPGG ergibt sich, dass den davon betroffenen Personen ab 1.7.1993 anstelle des als rechtskräftig eingestellt geltenden Hilflosenzuschusses ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 als rechtskräftig zuerkannt gilt. Entscheidungstexte 10 ObS 93/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...