Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den Antrag, einen näher bezeichneten (aus zwei Teilen bestehenden) Beschluss der Eigentümergemeinschaft für unwirksam zu erklären, abgewiesen (zum Sachverhalt vgl die in dieser außerstreitigen Wohnrechtssache ergangene Vorentscheidung 5 Ob 164/07i = wobl 2008/72 [zust Call] = MietSlg LIX/24 = immolex 2008/81). Das Rekursgericht hat mit dem nunmehr angefochtenen Sachbeschluss (ua) ausgesprochen, dass der zweite T... mehr lesen...
Norm: GBG §35GBG §77 Abs1GBG §77 Abs2GBG §94 Abs1 Z2GBG §96 Abs2
Rechtssatz: Wird die Einverleibung einer Dienstbarkeit zum Nachteil des Antragstellers begehrt, dann muss der Einschreiter gemäß § 77 Abs 1 GBG dartun, dass er zur Anbringung von Grundbuchsgesuchen befugt sei. Die Berufung auf „die erteilte Vollmacht" lässt die Unterscheidung zwischen § 77 Abs 1 und 2 GBG offen. Ohne die Berufung auf eine besondere Vollmacht im Sinn des § 77 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 77 Abs 1 GBG muß im Grundbuchsverfahren dargetan sein, daß derjenige, der im Namen eines anderen einschreitet, hiezu befugt ist. Dies geschieht grundsätzlich durch urkundlichen Nachweis der Einschreitervollmacht. Schreitet jedoch ein Rechtsanwalt oder ein Notar ein, so ersetzt gemäß § 30 Abs 2 ZPO dessen Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung diesen urkundlichen Nachweis. Diese Gesetzesbestimmung ist näml... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Vollmacht des Einschreiters gemäß § 77 Abs 1 GBG nicht ausreichend ausgewiesen ist, weil nach dem Rechtsmittelbegehren auch Eintragungen zu Lasten des Antragstellers (Machtgebers) erfolgen sollen und somit der Ausnahmefall des § 77 Abs 2 GBG nicht vorliegt (vgl NZ 1993, 21/253). Schon aus diesem Grund ist der Revisionsrekurs zurückzuweisen (vgl NZ 1970, 45; NZ 1975, 171; 5 Ob 41/83 ua; zulet... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Eigentümerin der mit der Dienstbarkeit der Nichtverbauung bestimmter Grundstücke belasteten Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** ordnete das Erstgericht die Löschung dieser Dienstbarkeit in der Einlage dieser Liegenschaft sowie die Löschung der der korrespondierenden Eintragung in der das herrschende Grundstück betreffenden Grundbuchseinlage an, weil die Dienstbarkeit nach den beim Grundbuchsgericht erliegenden Urkunden offenkundig gegenstandslos... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 12. November 1991 beim Bezirksgericht Linz um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes an einem mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil der EZ ***** des Grundbuches ***** K***** ersucht, dazu noch um die Löschung eines Pfandrechtes der Ö***** AG und um die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek für die Bank ***** O*****. Er ließ sich dabei von einem nach der Unterschrift nicht eindeutig identifizierbaren Rechtsanwalt vertreten und erkl... mehr lesen...
Begründung: In Wien besteht die serbische griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum heiligen Sava. Ihr Bestand als staatlich anerkannte Einrichtung der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich wird im § 4 Abs 1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1967 über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 229, (kurz OrthG) ausdrücklich anerkannt; sie genießt für die Dauer ihres Bestandes die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Re... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Anmeldungsbogens Nr.292/80 und des Planes Nr.313/80 hat das Erstgericht zu GZl.1838/82 gemäß §§ 15 ff. LiegTeilG im Grundbuch der KG Telfs unter anderem folgende Änderung von Amts wegen angeordnet: 'In EZ 631 II wird aus der Bauparzelle 38 das Trennstück 3 von 51 m 2 abgeschrieben und mit der Grundparzelle 4709/11 in EZ 1387 II vereinigt.' Auf Grund des zwischen Johann C als Verkäufer und Anton B als Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages hat das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat seine Entscheidung mit dem Mangel des Nachweises der Einschreiterbefugnis (Vollmacht) des für die Antragsteller eingeschrittenen Rechtsanwaltes begründet; es äußerte in Ablehnung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes NZ 1984, 33 die Ansicht, daß § 30 Abs. 2 ZPO in Grundbuchsachen unanwendbar sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Antragstellern eingebrachte Rekurs ist zulässig und berechtigt. Der Auffassung des... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 31.Jänner 1985 ordnete das Erstgericht auf Antrag des Peter A an, daß im C-Blatt der dem Franz B gehörigen Liegenschaft EZ 143 KG Zeltschach auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 28. November 1984, 4 C 997/84, die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Parzellen Nr.2054 LN, 2055 LN und 2057 LN zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Liegenschaft EZ 142 KG Zeltschach einverleibt und dieses Recht... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Vergleiches des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 2.9.1983, 48 C 283/82, beantragte die betreibende Partei zur Hereinbringung von 102.000,35 S s.A. beim Bezirksgericht Judenburg (als angeblichem Wohnsitzgericht der verpflichteten Partei) unter anderem die Bewilligung der Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung auf den 13/24-Anteilen der verpflichteten Partei an EZ 1501 KG Margareten des Grundbuches Innere Stadt Wien. Der Antrag wurde vom... mehr lesen...