Entscheidungen zu § 128 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2007/4/17 5Ob73/07g

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.04.2007

RS OGH 2007/4/17 5Ob73/07g

Norm: ABGB §431ABGB §438ABGB §440GBG §29GBG §94 Abs1 Z1 BGBG §128WEG 2002 §27WEG 2002 §27 Abs2WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Ist der Bestand des Eigentumsrechts in einem Grundbuchsverfahren zu einem Zeitpunkt Vorfrage, zu dem um die Verbücherung bereits angesucht, diese aber noch nicht bewilligt ist, ist in richtigem Verständnis des § 29 GBG auf den Zustand der begehrten Erledigung abzustellen. Der Erwerber hat bereits durch die Präsentation sei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2007

TE OGH 2007/2/13 5Ob291/06i

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.2007

TE OGH 2007/2/13 5Ob292/06m

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.2007

RS OGH 2007/2/13 5Ob291/06i, 5Ob292/06m, 5Ob38/11s

Norm: GBG §93GBG §128
Rechtssatz: Bei Abweisung eines Vorgesuchs, dessen Bewilligung Voraussetzung für eine Folgegesuch ist, welches auch nicht aus anderen Gründen abgewiesen werden muss, ist die Rechtskraft der abweislichen Vorentscheidung abzuwarten, bevor - gestützt auf diese Abweisung des Vorgesuchs - auch das Folgegesuch abweislich entschieden wird (in diesem Sinn bereits 5 Ob 216/03f). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2007

TE OGH 2004/5/25 5Ob65/04a

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.05.2004

RS OGH 2004/5/25 5Ob65/04a, 8Ob2/21h

Norm: ABGB §425ABGB §431GBG §29GBG §128KO §1
Rechtssatz: Gemäß §1 KO fällt das gesamte, der Exekution unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung gehört, in die zur Befriedigung seiner persönlichen Gläubiger zu verwendende Konkursmasse. Ob vom Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung verkaufte Liegenschaften noch zu diesem Vermögen gehören, ist grundsätzlich nach der Bestimmung des §431 ABGB zu beurteilen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.05.2004

Entscheidungen 1-7 von 7

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten