Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EKHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1975/11/20 2Ob142/75

Am 29. Juli 1967 verschuldete Rudolf N als Lenker eines Sattelschleppers einen schweren Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen getötet und weitere Personen verletzt wurden und Sachschaden entstand. Die klagende Partei hat dem beim Unfall verletzten Herbert L Versicherungsleistungen erbracht und als Legalzessionar des Genannten gegen Rudolf N ein Versäumungsurteil über 37.460.40 S samt Anhang erwirkt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der klagenden Partei Fahrnisexekution s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1975

TE OGH 1973/2/8 2Ob190/72 (2Ob191/72)

Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren des zweiten Rechtsganges ist nur noch strittig, ob und bis zu welchem Betrag der Beklagte dem Kläger aus dem Unfall vom 29. Jänner 1965 nach dem EKHG für restliche Sachschäden von 66.475 S und Schmerzengeld von 12.000 S = zusammen 78.475 S abzüglich des im ersten Rechtsgang zugesprochenen Betrages von 26.000 S = restlich 51.975 S haftet. Der Erstrichter sprach dem Kläger weitere 6739.70 S samt Zinsen zu und wies das Mehrbegehren ab. Er stellte f... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.02.1973

TE OGH 1972/10/10 8Ob186/72

Am 25. 9. 1970 geriet ein von Josef R gelenkter Lastwagenzug auf der Fahrt von Salzburg nach Wien auf der Autobahn im Gemeindegebiet S vermutlich infolge eines Reifendefekts ins Schleudern, rammte die rechte Leitschiene und prallte dann gegen eine Brückenbegrenzung. Der LKW-Zug stürzte um und blieb quer liegen. Das Führerhaus wurde weggerissen und stürzte 25 bis 30 m tief ab. Ein von Dr W gelenkter nachfolgender PKW stieß gegen den auf der Fahrbahn liegenden LKW-Zug. Die Fahrzeuge ger... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1972

RS OGH 1972/10/10 8Ob186/72, 2Ob190/72 (2Ob191/72), 2Ob142/75, 7Ob52/76

Norm: ABGB §1425 VBEKHG §16 Abs1 Z2EKHG §16 Abs2VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Da sich die einzelnen auf die im § 16 Abs 1 Z 2 EKHG vorgesehene Höchstsumme verwiesenen Ersätze im Falle der Unzulänglichkeit der Höchstsumme gemäß § 16 Abs 2 EKHG in dem Verhältnis verringern, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht, ist dem Haftpflichtigen, wenn ihm die Feststellung der einzelnen Ersätze nicht zugemutet werden kann, ein wichtiger Grund zum Er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1972

RS OGH 1972/10/10 8Ob186/72, 2Ob190/72 (2Ob191/72), 2Ob142/75, 7Ob52/76

Norm: ABGB §1425 VBEKHG §16 Abs1 Z2EKHG §16 Abs2VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Da sich die einzelnen auf die im § 16 Abs 1 Z 2 EKHG vorgesehene Höchstsumme verwiesenen Ersätze im Falle der Unzulänglichkeit der Höchstsumme gemäß § 16 Abs 2 EKHG in dem Verhältnis verringern, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht, ist dem Haftpflichtigen, wenn ihm die Feststellung der einzelnen Ersätze nicht zugemutet werden kann, ein wichtiger Grund zum Er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1972

RS OGH 1961/12/7 2Ob460/61

Norm: ABGB §1323 DEKHG §1EKHG §16 Abs1
Rechtssatz: Bei Kraftfahrzeug - Beschädigung durch Unfall erfaßt die Haftpflicht nach den §§ 1 und 16 Abs 1 EKHG auch den Nachteil, den der Geschädigte durch Stillegung seines beschädigten Kraftfahrzeug während der Instandsetzung erleidet. Entscheidungstexte 2 Ob 460/61 Entscheidungstext OGH 07.12.1961 2 Ob 460/61 Veröff: JBl 1962,558 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1961

Entscheidungen 1-6 von 6

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