Entscheidungen zu § 98 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1986/9/24 9Os91/86

Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde der 38-jährige Raimund Hermann L*** des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (A/1), des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB (A/2), des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs. 1 StGB (A/3/a), des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB (A/3/b) sowie (in zwei Fällen) des Verbrechens der schweren Nötigung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.09.1986

TE OGH 1983/7/5 10Os46/83

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (1.) Franz A (a) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 3 StGB und der Vergehen (b) des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren nach §§ 12 (zu ergänzen: zweiter Fall), 98 Abs. 1 StGB (als Bestimmungstäter), (c) der Zuhälterei nach § 216 StGB sowie (d) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und ferner (2.) Gerhard C des Vergehens des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.07.1983

RS OGH 1983/7/5 10Os46/83, 9Os91/86

Norm: StGB §12 Fall2 BbStGB §98 Abs1StGB §105 EStGB §106 Abs1 Z3
Rechtssatz: Zusammentreffen schwerer Nötigung (einer Schwangeren zur Veranlassung einer Abtreibung ihrer Leibesfrucht) mit einer Bestimmung von (vorsatzlosen) Dritten zur Abtreibung der Leibesfrucht gegen den (wahren) Willen der Schwangeren ist rechtlich möglich. Entscheidungstexte 10 Os 46/83 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1983

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