Norm: StGB §21StGB §22StGB §23StGB §43. StGB §43aStGB §44StGB §46StGB §47StGB §54StPO §494aStVG §179 Abs2
Rechtssatz: Selbst wenn § 494a Abs 1 StPO nicht den ausdrücklichen Hinweis auf die bedingte Entlassung aus einer Anstalt nach den §§ 21 bis 23 StGB enthält, ergibt Sinn und Zweck dieser Bestimmung, nämlich den "Ratenvollzug" durch eine Gesamtregelung aller in Betracht kommenden Sanktionen in den häufigen Fällen weitgehend zu beseitigen, in ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1StGB §32StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Dem Doppelverwertungsverbot widerspricht nicht, zur
Begründung: der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach §§ 43 und 43a StGB (§ 26 Abs 1 FinStrG) (Strafzumessung im weiteren Sinn) auf besondere Umstände des Einzelfalls zu verweisen, mögen diese auch bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sein. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StGB §43
Rechtssatz: Die bedingte Strafnachsicht ist keineswegs auf Fahrlässigkeitsdelikte beschränkt, sondern auch bei Vorsatztaten möglich. Entscheidungstexte 10 ObS 321/98y Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 321/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111031 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Fortsetzung der strafbaren Handlung durch längere Zeit ("längerer Deliktszeitraum") ist zwar ein an sich eigenständiger Erschwerungsgrund, bildet aber, falls er mit der "Tatwiederholung" zusammentrifft, nur einen einzigen Erschwerungsgrund. Entscheidungstexte 15 Os 61/96 Entscheidungstext OGH 09.05.1996 15 Os 61/96 ... mehr lesen...