Entscheidungen zu § 293 Abs. 2 StGB

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RS UVS Burgenland 2002/04/16 013/02/02004

Rechtssatz: Wer bei der Grenzkontrolle als Fahrer eines LKW bewusst eine falsche Urlaubsbestätigung vorzeigt, um fehlende Schaublätter zu erklären, gebraucht ein falsches Beweismittel iSd § 293 Abs 2 StGB. Dies stellt einen Zurückweisungsgrund iSd § 52 Abs 2 Z 3 lit a FrG dar. Schlagworte Zurückweisung bei der Grenzkontrolle, Überprüfung der Schaublätter, falsche Urlaubsbestätigung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 16.04.2002

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