Entscheidungen zu § 278a StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS OGH 1994/5/5 12Os36/94, 11Os112/94 (11Os114/94)

Norm: StGB §62StGB §67 Abs2StGB §278a
Rechtssatz: Ein inländischer Tatort ist im Hinblick auf die Bestimmung des § 67 Abs 2 StGB bei einem Dauerdelikt schon dann gegeben, wenn auch nur eine seiner Phasen sich im Inland abgespielt hat, im Fall des § 278 a Abs 1 StGB in der zweiten Begehungsform sohin, wenn die Zugehörigkeit des Mitglieds zur kriminellen Organisation im Inland nach außen in Erscheinung getreten ist (wobei die Manifestation der Mi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1994

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