Entscheidungen zu § 275 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2009/6/24 15Os64/09i

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Alexander S***** des Vergehens des Landzwangs nach § 275 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 4. September 2008 in Ried im Innkreis und andernorts durch Versenden des E-Mails mit dem Inhalt „Radikale grünende partei wird ab sofort mit gewalt bekämpft anschläge auf grüne partei stände sind angesagt grün ist NS in österreichisch Stoppt GRÜN Und braune schweine stoppt nazi schwein a***** OÖ ist die Mitte" an den Landes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.2009

RS OGH 2003/3/18 11Os22/03

Norm: StGB §275
Rechtssatz: Der subjektive Tatbestand des § 275 StGB erfordert den (zumindest bedingten) Vorsatz des Täters, die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis in Furcht und Unruhe zu versetzen. Es ist keineswegs selbstverständlich, dass ein aufgrund einer Bombendrohung vorgenommener Polizeieinsatz zur Bekanntgabe des Einsatzgrundes oder des Grundes für die Räumung des gefährdeten Bereichs an einen großen Personenkreis führt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.2003

RS OGH 1997/1/16 15Os194/96, 14Os59/12a

Norm: StGB §275
Rechtssatz: (Versuchter) Landzwang durch die Drohung, Österreich mit Plutonium zu verseuchen. Entscheidungstexte 15 Os 194/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1997 15 Os 194/96 14 Os 59/12a Entscheidungstext OGH 10.07.2012 14 Os 59/12a Vgl auch; Beisatz: Hier: Versuchter Landzwang durch Ankündigung eines Amoklaufs auf de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1997

RS OGH 1977/5/11 10Os51/77, 11Os22/03, 15Os64/09i, 15Os12/14z

Norm: StGB §275
Rechtssatz: "Bevölkerung" ist die Einwohnerschaft eines Gebiets (Bundesgebiet oder Teile hievon: Länder, Bezirke, Gemeinden). "Großer Personenkreis" ist eine nicht durch den Wohnsitz begründete Ansammlung von Menschen (etwa auf einem Bahnhof, auf einem Flugplatz oder aus Anlaß von politischen, religiösen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen). Kleine Personengruppen wie eine Dorfgemeinschaft, mehrere Familien oder ähnlich ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1977

RS OGH 1977/5/11 10Os51/77

Norm: StGB §275
Rechtssatz: Alternativer Mischtatbestand: "Bevölkerung" und "großer Personenkreis" sind einander gleichgesetzt, es handelt sich um beliebig vertauschbare, rechtlich gleichwertige Tatobjekte. Das Vergreifen im Ausdruck schadet darum nicht. Entscheidungstexte 10 Os 51/77 Entscheidungstext OGH 11.05.1977 10 Os 51/77 Veröff: SSt 48/43 = RZ 1977/114 S 218 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1977

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