Entscheidungen zu § 238 Abs. 4 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1985/7/30 10Os199/84

Gründe: I./ Aus den Akten AZ. 28 Vr 2047/84 des Landesgerichtes Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Nach dem Inhalt der am 4.Juni 1984 bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingelangten Anzeige der Polizeidirektion Innsbruck löste Richard A in der Zeit zwischen Mitte März und dem 7. Mai 1984, als er während seines Strafvollzuges als sogenannter 'Hausarbeiter' im Archiv des Landesgerichtes Innsbruck beschäftigt war, von dort abgelegten Gerichtsakten nicht (durch Überstempelun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.07.1985

RS OGH 1985/7/30 10Os199/84, 13Os52/10m

Norm: FinStrG §39FinStrG §40StGB §127 AStGB §238 Abs4
Rechtssatz: Das Ablösen von durch Aufkleben verwendeten Gerichtskostenmarken, mögen diese auch nicht überstempelt gewesen sein, kann nicht Diebstahl sein, weil diese Wertzeichen wirtschaftlichen Tauschwert nur bis zu ihrer dem Gesetz entsprechenden Verwendung haben. Die Ahndung mißbräuchlicher Wiederverwendung solcher Wertzeichen fällt gemäß § 238 Abs 4 StGB ausschließlich in die verwaltungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.07.1985

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