Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 5. April 1993 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 31. Oktober 1988 um Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung "gemäß § 26 Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 4 GewO 1973" abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, gegen den Beschwerdeführer liege ein Gewerbeausschlußgrund gemäß § 13 Abs. 5 GewO 1973 vor, weil er handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-Handelsg... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §13 Abs1 Z2;GewO 1973 §13 Abs5;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;StGB §146 Abs2;StGB §146; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0021 2
(die
Gründe: für eine negative Prognose hier ergänzt um eine auf
der gleichen schädlichen Neigung beruhende frühere
Verurteilung) Stammrechtssatz Es ist nicht als rechtswidrig zu erkennen,... mehr lesen...