Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Dezember 1953 geborene Angeklagte Walter A des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB. schuldig erkannt, weil er am 19.Jänner 1980 in Wien dem Alfred B einen Bargeldbetrag von 14.000 S mit dem Vorsatz, sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, weggenommen hat. Den Urteilsfeststellungen zufolge verübte Walter A die Tat gegen 1,30 Uhr des 19.Jänner 1980, als Alfred B, mit dem A schon... mehr lesen...