Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z1StGB §127StGB §128StGB §129StGB §130StGB §147StGB §148StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Annahme der "mehrfachen Qualifikation des Diebstahls" als erschwerend könnte einen Nichtigkeit begründenden Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot darstellen, wenn nur ein mit gewerbsmäßiger Absicht versuchter oder vollendeter schwerer Diebstahl Urteilsgegenstand wäre. Hat der Angeklagte aber mehrere (hier: drei) selbständig... mehr lesen...
Norm: StGB §130StGB §143
Rechtssatz: Feststellungen zum Vorgang der Bandenbildung sind für den Schuldspruch oder den anzuwendenden Strafsatz nicht von entscheidender Bedeutung. Entscheidungstexte 14 Os 112/01 Entscheidungstext OGH 31.08.2001 14 Os 112/01 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115555 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §128StGB §129StGB §130StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Im aktuellen Fall wurde bereits die (höhere) gesetzliche Strafdrohung des § 130 zweiter Strafsatz StGB durch die gewerbsmäßige Begehung von ausschließlich nach § 128 Abs l Z 2 StGB qualifizierten (Opferstockdiebstählen) Diebstählen bestimmt. Die Wertung der "mehrfachen" (tatsächlich: zweifachen) Qualifikation des Diebstahls als erschwerend verstößt damit gegen das Doppelver... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §28 CaStGB §29StGB §130
Rechtssatz: Anders als im Fall von Idealkonkurrenz können im Fall von Realkonkurrenz die Qualifikationen nach § 130 erster und vierter Fall StGB zusammentreffen. Entscheidungstexte 13 Os 68/00 Entscheidungstext OGH 19.07.2000 13 Os 68/00 13 Os 53/02 Entscheidungstext OGH 29.05.2002 13 O... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130 2. SatzStPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Gestohlene Waren sind unabhängig von der Art ihrer nachfolgenden konkreten Verwendung oder Verwertung als "Einnahmen" im Sinne der §§ 70, 130 StGB, das heißt als jeweilige Vermehrung des wirtschaftlichen Tätervermögens, anzusehen. Entscheidungstexte 15 Os 172/99 Entscheidungstext OGH 27.01.2000 15 Os 172/99 ... mehr lesen...
Norm: StGB §130StGB §278a
Rechtssatz: Die kriminelle Organisation nach § 278a Abs 1 StGB (alte und neue Fassung) stellt eine qualifizierte Bande dar, und es besteht daher mit Rücksicht auf den eigenständigen Unrechtsgehalt dieses Deliktes kein Grund, die strafrechtliche Haftung wegen Bandendiebstahles zufolge Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation auszuschließen (echte Konkurrenz). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130 Satz2 Fall2
Rechtssatz: Für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit genügt eine einzige (auch nur versuchte) Tat, sofern darin unter Berücksichtigung ihrer Begleitumstände und Nebenumstände die begriffsessentielle Absicht (Tendenz) des Täters klar augenfällig und unmissverständlich zum Ausdruck kommt, sich durch die wiederkehrende Begehung von Straftaten des selben Deliktstypus (hier: von sieben Einbruchsdiebstählen zwischen ca... mehr lesen...
Norm: StGB §130
Rechtssatz: Beim Bandendiebstahl muß ein Bandenmitglied jeweils unter Mitwirkung (§ 12 StGB) eines anderen Bandenmitgliedes tätig werden; diese Mitwirkung muß am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgen. Entscheidungstexte 15 Os 99/97 Entscheidungstext OGH 15.07.1997 15 Os 99/97 14 Os 101/97 Entscheidu... mehr lesen...