Entscheidungen zu § 26a Abs. 5 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/5/31 2001/12/0253

Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Sie wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 für einen Zeitraum von drei Jahren und zehn Monaten auf die Planstelle eines Leiters der Verwendungsgruppe L2a2 an Volksschulen an der Volksschule Wien, R.- Gasse, ernannt. Mit Schreiben vom 31. Mai 2001 erteilte der Landesschulinspektor der dienstältesten Lehrerin der genannten Volksschule die Weisung, ein Schulforum zur Erst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.2005

RS Vwgh 2005/5/31 2001/12/0253

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §26a Abs3;LDG 1984 §26a Abs4;LDG 1984 §26a Abs5;
Rechtssatz: § 26a Abs. 3 LDG 1984 regelt vom Ergebnis her nicht die Verleihung einer Planstelle (und damit keine Ernennung), wie auch die Folge eines Ausspruches gemäß dem letzten Satz dieser Bestimmung zeigt, die in einer ex lege eintretenden Überleitung auf eine andere Planstelle nach den Abs. 4 und 5 leg. cit. besteht. Vie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.2005

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