Im Beschwerdefall ist strittig, ob von der Beschwerdeführerin, die mehrere Textilhandelsgeschäfte betreibt, in den gemieteten Geschäftslokalen durchgeführte Investitionen zu den einzelnen Bewertungsstichtagen mit deren Teilwerten (zum 1. Jänner 1990 rund S 20 Mio., 1. Jänner 1991 rund S 35 Mio., 1. Jänner 1992 rund S 26 Mio. und 1. Jänner 1993 rund S 67 Mio.) bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens anzusetzen sind. Die belangte Behörde vertrat im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11 Abs1;BewG 1955 §18 Abs2;BewG 1955 §51 Abs1;BewG 1955 §53;BewG 1955 §57 Abs1;
Rechtssatz: Der Einwand, Investitionen in ein als Mietobjekt dienendes Gebäude würden bei der Bewertung des Grundvermögens des Gebäudes erfaßt, verkennt die Unterschiedlichkeit der Wirtschaftsgüter, welche durch die getätigten Investitionen eine Wertsteigerung erfahren (können): Während es für... mehr lesen...