Norm: AußStrG §105BewG §1BewG §14
Rechtssatz: Das auf einer Liegenschaft sichergestellte Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds ist als Verbindlichkeit im Inventar nicht nach den Grundsätzen des Bewertungsgesetzes zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 305/64 Entscheidungstext OGH 10.12.1964 5 Ob 305/64 MietSlg 16622 5 Ob 153/6... mehr lesen...
Mit dem Kaufvertrag vom 21. Juli 1958 erwarben die Antragsteller von der Gemeinde D. die aus den Grundstücken Nr. 89/3 Wiese und 160 Baufläche mit Wohnhaus Nr. 51 bestehende Liegenschaft EZ. 212 KG. D. Da diese Liegenschaft keine Wegeverbindung mit dem öffentlichen Wegenetz besitzt, begehrten die Antragsteller die Einräumung eines Notweges über das der Antragsgegnerin gehörige angrenzende Grundstück EZ. 264 KG. D. Hiezu erklärte sich die Antragsgegnerin bei der Tagsatzung vom 2. April... mehr lesen...
Norm: BewG 1955 §1NWG §5
Rechtssatz: Nach § 5 NWG müssen durch die Entschädigungssumme alle Schäden ersetzt werden, die der mit dem Notweg belasteten Liegenschaft zugefügt werden (vgl SZ 18/132). Die Grundsätze des Bewertungsgesetzes 1955 können bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 328/63 Entscheidungstext OGH 08.01.1964 6 O... mehr lesen...