Entscheidungen zu § 285 Abs. 1 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2001/3/29 6Ob25/01x, 6Ob152/02z, 6Ob154/05y, 6Ob246/07f, 6Ob32/09p, 6Ob134/11s, 6Ob130/11b, 6

Norm: HGB §283KO §3KO §100KO §121UGB §277UGB §283UGB §285 Abs1
Rechtssatz: Während des Konkurses ist nicht der bisherige Geschäftsführer einer GmbH, sondern der Masseverwalter buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für einen Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt wird. Daher sind gegen den Geschäftsführer keine Zwangsstrafen nach § 283 HGB zu verhängen. Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2001

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