Entscheidungen zu § 185 Abs. 2 UGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/2/26 Ra 2018/13/0103

1 Bei der erstmitbeteiligten Partei (im Folgenden: X GmbH), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der sich die zweitmitbeteiligte Partei (im Folgenden: AW) als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt hat, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, dass AW im Prüfungszeitraum am Stammkapital der X GmbH beteiligt gewesen sei, und vertrat den Standpunkt, dass die Vereinbarungen, die der atypisch stillen Beteiligung von AW an der X Gm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.02.2020

RS Vwgh 2020/2/26 Ra 2018/13/0103

Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs2UGB §185 Abs2
Rechtssatz: Wird über den Unternehmensinhaber oder über den stillen Gesellschafter der Konkurs eröffnet, so hat dies nach § 185 Abs. 2 UGB zwingend die Auflösung der (auch atypisch) stillen Gesellschaft zur Folge (vgl. Hochedlinger in Jabornegg/Artmann, UGB2, §§ 184, 185 Rz 13). European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2020

RS Vwgh 2020/2/26 Ra 2018/13/0103

Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs2UGB §185 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes endet die stille Gesellschaft ohne Abwicklung (vgl. z.B. VwGH 26.2.2013, 2010/15/0017; 22.11.2012, 2010/15/0026, mwN). Die Vollbeendigung der stillen Gesellschaft tritt damit bereits mit dem Wirksamwerden der Auflösung ein. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2020

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